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70 Jahre Grundgesetz: Interessantes und Wissenswertes

Die deutsche Verfassung ist in der Nacht von 23. auf 24. Mai 1949 in Kraft getreten. Interessante Fakten zum 70. Geburtstag!
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Das Original-Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Foto: Deutscher Bundestag/Sylvia Bohn

Die deutsche Verfassung feiert Geburtstag: 70 Jahre Grundgesetz. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949, um 0:00 Uhr, trat es in Kraft. In diesen Tagen finden deshalb in ganz Deutschland Veranstaltungen zum Jubiläum der Verfassung statt. Florian Roithmeier stellt euch in unserem Podcast interessante und wissenswerte Fakten zum Grundgesetz vor.

 

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Warum heißt das Grundgesetz „Grundgesetz“?

Nach dem Zweiten Weltkrieg musste das politische System Deutschlands neu geordnet werden. Das Grundgesetz sollte dieses System zunächst nur provisorisch regeln1, was der Begriff Grundgesetz zum Ausdruck bringen sollte. Inhaltlich enthielt und enthält das Grundgesetz aber sämtliche Merkmale einer Verfassung, die sich inzwischen bewährt hat.2 Deshalb hat man den Begriff „Grundgesetz“ beibehalten.

Bayern stimmte als einziges Land gegen das Grundgesetz

Der Parlamentarische Rat hatte Anfang Mai 1949 das Grundgesetz beschlossen. Auch die Parlamente der Bundesländer stimmten für den Entwurf – nur der Bayerische Landtag nicht. Nach fast 15 Stunden Debatte stimmten 101 von 174 Abgeordneten gegen das Grundgesetz. Vor allem die CSU lehnte den Entwurf ab: Sie befürchtete, dass der Bund zu viel Einfluss auf Landesebene haben würde.3 Die Ablehnung hatte aber keine nennenswerten Folgen: Denn um das Grundgesetz anzunehmen, bedurfte es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Bundesländer (Art. 144 Abs. 1 GG). Da alle Länder außer Bayern dafür stimmten, war diese Mehrheit erreicht. In Bayern hieß es, dass man das Grundgesetz im Falle einer solchen Mehrheit auch akzeptieren werde.4 Dabei ist der Entwurf für das Grundgesetz sogar in Bayern entstanden: beim Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee 1948.5

Über 200 Artikel – obwohl der letzte die Nummer 146 hat

Das Grundgesetz hat über 200 Normen, sogenannte Artikel – und das, obwohl der letzte Artikel 146 ist. Das liegt daran, dass zwischenzeitlich auch neue Artikel eingefügt worden sind. Diese erhalten dann Buchstabenzusätze: zum Beispiel Artikel 12a, 91a, 91b, 91c (bei Artikel 115 geht es sogar bis zum Buchstaben „l“). Außerdem gibt es fünf „inhaltsleere“ Artikel. Diese wurden aufgehoben, die Nummern aber nicht neu vergeben (Beispiel: Art. 49 GG). Zum Grundgesetz gehören nach Art. 140 GG auch fünf Artikel der Weimarer Reichsverfassung von 1919, die die Kirchenautonomie regeln.

Für immer Demokratie und Menschenwürde!

Deutschland zurück zur Monarchie? Menschenwürde abschaffen? Das lässt das Grundgesetz nicht zu. In Art. 79 Abs. 3 GG heißt es: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“6 Artikel 1 gewährt die Unantastbarkeit der Menschenwürde; Artikel 20 besagt, dass Deutschland ein demokratischer Bundesstaat ist, in dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Diese Prinzipien können nicht geändert werden – eine Reaktion auf die Erfahrungen der NS-Zeit. Darum wird diese Norm auch „Ewigkeitsklausel“ genannt.

Zahlen zum Grundgesetz

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes 2009 eine umfangreiche Statistik über das Grundgesetz veröffentlicht.7 Demnach hatte das Grundgesetz damals über 20.000 Wörter, wobei Art. 31 GG mit drei Wörtern („Bundesrecht bricht Landesrecht“) der kürzeste war, Art. 106 GG mit 764 Wörtern der längste.8

Gilt das Grundgesetz für immer?

In diesen Tagen feiern wir 70 Jahre Grundgesetz. Dass es eines Tages aber eine komplett andere Verfassung gibt, ist nach dem Wortlaut des Grundgesetzes möglich. Art. 146 GG (die letzte Norm des Grundgesetzes) sagt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“9 Wie ein solcher Beschluss auszusehen hätte und ob diese Regelung überhaupt noch Anwendung finden könnte, ist selbst unter Jurist*innen streitig.

 

1 https://www.wissen.de/warum-heisst-das-grundgesetz-nicht-verfassung

2 https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/unsere-verfassung/unsere-verfassung-artikel.html

3 https://www.deutschlandfunk.de/warum-bayern-das-grundgesetz-ablehnte.934.de.html?dram:article_id=131554

4 https://www.t-online.de/nachrichten/wissen/id_69441280/schon-gewusst-bayern-hat-grundgesetz-nie-zugestimmt.html

5 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/70-jahre-grundgesetz-neue-impulse-fuer-die-beste-verfassung-der-welt/22939696.html?ticket=ST-3044241-1yDghzn0xbz2th1vCbtr-ap1

6 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

7 https://www.bundestag.de/resource/blob/414590/7c0ab6898529d2e6d7b123a894dbeb8f/wd-3-181-09-pdf-data.pdf

8 ebd., S. 6.

9 https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

 

Mehr Wissenswertes zu 70 Jahren Grundgesetz gibt es auf www.70jahregrundgesetz.de.

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