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Richtig feiern ohne Nachwirkungen

Eine Arbeitshilfe für Veranstalter von Partys, Festen und Feiern
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von Florian Roithmeier

Feiern ist etwas Wunderbares! Für Jugendliche gehört es zum Erwachsenwerden dazu. Organisator*innen von Festen fragen sich jedoch oft: Welche Regeln und Vorschriften muss ich beachten, damit alles rund läuft? Im Paragrafen-Dschungel verliert man schnell den Überblick. Der Landkreis Regensburg bietet mit der neuen Jugendschutzbroschüre „Richtig feiern! Eine Arbeitshilfe für ehrenamtliche Veranstalter von Partys, Festen und Feiern“ sowohl Veranstalter*innen als auch Eltern wertvolle Informationen und zeigt kompakt, woran man denken muss und was erlaubt ist.

GEMA, Getränkeausschank, Einlass, Jugendschutz: Es gibt viele Dinge, auf die man als Veranstalter*in einer Feier mit Jugendlichen achten muss. Von vielen Punkten wissen Organisator*innen oft gar nichts. Kein Wunder, denn der Gesetzes-Dschungel lässt einen kaum noch durchblicken: „Die Rechtslage und die jeweiligen Rahmenbedingungen von Veranstaltungen stellen sich sehr komplex und unterschiedlich dar. Wir wollen mit der Jugendschutzbroschüre die ehrenamtlichen Veranstalter*innen vor weitreichenden rechtlichen Folgen schützen, die aufgrund von Fehlern oder Unwissenheit auftreten können“, erklären der Leiter des Kreisjugendamts im Landkreis Regensburg, Werner Kuhn, und die Landrätin des Landkreises Regensburg, Tanja Schweiger.

Die Jugendschutzbroschüre enthält Informationen zum Umgang mit Alkohol, Praxistipps und Checklisten.

Die Broschüre besteht aus vier Teilen. Im ersten Teil geht es vor allem um die gesetzlichen Regelungen zum Thema Jugendschutz und den Umgang mit Alkohol. Im zweiten Teil gibt es Tipps, wie man den Jugendschutz in der Praxis umsetzt. Der dritte Teil befasst sich mit den verschiedensten organisatorischen Punkten, an die Veranstalter*innen denken sollten: von A wie Anzeigepflicht bis Z wie Zeitplanung. Im letzten Teil stellt die Broschüre praktische Checklisten und Vordrucke bereit, für den Landkreis Regensburg angelegt, die aber gut auf andere Regionen übertragen werden können. Das Jugendschutzgesetz gilt bundesweit, Regeln und Vorgaben sind überall gleich.

Eine Arbeitshilfe für Eltern, Veranstalter*innen und Organisator*innen

Das Landratsamt Regensburg hat etwa 4.000 Exemplare der Jugendschutzbroschüre unter anderem an die Landkreisgemeinden, Vereine und Pfarreien verteilt. Die Broschüre steht zudem online als Download bereit (Link siehe unten). Mit dieser Arbeitshilfe kann bei der nächsten Feier so gut wie nichts mehr schief gehen!

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Fazit: Die Jugendschutzbroschüre des Landkreises Regensburg ist ein toller Ratgeber für Organisator*innen von Feiern und Festen, nicht nur im Bezug auf Jugendliche. Des Weiteren hilft er, Eltern aufzuzeigen, was Ihre Kinder dürfen und was nicht. Die Broschüre zum Download gibt es hier.

 

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