eine Einschätzung von Florian Roithmeier
Hartmut Wächtler, Fachanwalt für Strafrecht in München, spricht von der „größten und umfassendsten Kontrollkompetenz“, die eine Polizei seit 1945 in Deutschland hatte, die Grünen-Fraktionssprecherin im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, vom „CSU-Überwachungsgesetz“: Es geht um das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts, mit dem unter anderem das Polizeiaufgabengesetz (PAG) geändert wird. Der Gesetzesentwurf ist über 100 Seiten lang – und so selbst für Jurist*innen schwer zu durchdringen. Voraussichtlich Mitte Mai wird das Gesetz mit der CSU-Mehrheit durch den Bayerischen Landtag gewunken.
Protest aus vielen Gruppen der Gesellschaft
Das neue Gesetz polarisiert wie kaum ein anderes in letzter Zeit. Die Rede ist davon, dass bayerische Polizist*innen künftig eine Fülle neuer Befugnisse an die Hand bekommen: So soll die Polizei angeblich Handgranaten einsetzen, die Post von Bürger*innen sicherstellen und Unschuldige wahllos monatelang in Haft nehmen dürfen. Dagegen demonstrierten in den letzten Wochen tausende Menschen. In nahezu allen bayerischen Städten (unter anderem in Regensburg, Nürnberg, Würzburg und Landshut) gab es Demonstrationen gegen das PAG. Für kommenden Donnerstag, 10. Mai 2018, ruft das Bündnis „noPAG“ ab 13 Uhr zu einer Großdemonstration gegen das Gesetz am Münchner Marienplatz auf. Dem Bündnis gehören mehr als 40 Organisationen an, beispielsweise der Bayerische Journalisten-Verband, die Grünen, die FDP, der Kreisjugendring oder ver.di. Bayerische Jurastudenten wollen gegen das Gesetz Popularklage erheben.
Regierung wirft Gegnern Falschinformation vor
Eingriffe in die Privatsphäre durch die Polizei – dass dieses Thema hochkocht und emotionalisiert, ist klar. Hierbei den objektiven Blick auf den Inhalt des Gesetzes zu behalten, fällt schwer. Die CSU kritisiert, dass über das neue PAG Unwahrheiten verbreitet werden und nennt dies in einem Dringlichkeitsantrag sogar eine „beispiellose Desinformationskampagne“. Die bayerische Landesregierung hat mit www.pag.bayern.de ein Portal online geschaltet, auf der sie diese Falschinformationen richtigstellen will. Offiziell – so heißt es in der Gesetzesbegründung – soll das Gesetz neue europäische Datenschutzvorgaben umsetzen. Viele sehen hierin jedoch nur den Deckmantel, der Polizei insgeheim mehr Befugnisse einzuräumen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte, dass die Polizei sich mit dem Gesetz für die Herausforderungen unserer Zeit, insbesondere im Hinblick auf die Terrorabwehr, rüste.
Kranken-Hilfe-Gesetz ist „entschärft“ worden
Ähnlich, wenn auch bisweilen noch nicht ganz so stark wie das PAG, steht das geplante Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Bay-PsychKHG) in der öffentlichen Diskussion. Wer stationär psychiatrisch behandelt wird, sollte in Bayern künftig der Polizei gemeldet und seine Daten fünf Jahre gespeichert werden. Kritiker*innen befürchteten, dass psychisch Kranke so stigmatisiert werden. Die bayerische Staatsregierung hat Ende April die Speicherung der Daten ersatzlos gestrichen. In der öffentlichen Diskussion war das Bay-PsychKHG immer wieder als „Anhängsel“ Thema bei Demonstrationen.
Eine emotionale Debatte über sensible Themen
Eine Bewertung will ich hier nicht vornehmen. Die Gesetze sind zu komplex, um sie in einem Satz gut oder schlecht zu finden. Gut aber ist, dass sich gegen die geplanten Gesetze Widerstand regt – nicht nur wegen deren Inhalt. Die Aktionen der vergangenen Wochen zeigen, dass die vom deutschen Grundgesetz und der bayerischen Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit einen Wert hat. Und sie zeigen, dass Bürger*innen nicht bereit sind, alles tatenlos hinzunehmen. Wichtig sind folgende drei Dinge: 1.) Die Fakten dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Bei emotionalen Debatten besteht die Gefahr, dass dies passiert. 2.) Es ist es ein Appell an uns, in jeglicher Hinsicht mündig zu sein. Und 3.) Gleichzeitig ist die Politik gefragt, Transparenz für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen – im konkreten Fall ist das angesichts eines hundertseitigen Gesetzentwurfes fraglich.
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