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Weihnachtsgeschenke, die es in sich haben

Vorsicht vor interaktiven Weihnachtsgeschenken, warnt IT-Security-Expertin Christine Deger. Vielen modernen Kinderuhren ist nicht zu trauen.
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Als Kinderuhren noch harmlos waren und einfach nur Zeit und Datum anzeigten …    Foto: Isolde Hilt

Spielzeug sollte eigentlich etwas Schönes sein, worüber Kinder sich freuen können und die Eltern mit. Alle Jahre wieder bringt die Spielwaren-Industrie zu Weihnachten viele neue Ideen auf den Markt, die man auf den ersten Blick vielleicht erst einmal cool und praktisch findet. Doch Vorsicht ist geboten. Unter diesen Weihnachtsgeschenken befinden sich inzwischen für alle Altersklassen der Kinder Spielwaren, die potentiell in der Lage sind, Kinderzimmer abzuhören.

Wie schon bei den Puppen Cayla und Barbie geht der Trend zu immer mehr interaktivem, von außen steuerbaren Spielobjekten weiter.

Das sollten Sie bei interaktiven Weihnachtsgeschenken wissen

Verführerisch ist das schon: Werbung auf TV-Kanälen und im Internet entführen einen gerade in der Adventszeit in phantastische neue Spielwelten. Die Menge an Spielwaren, die bereits Kleinkinder zum Tanzen und Singen auffordern, nimmt rasant zu. Besonders bedenklich finde ich es, wenn Spielobjekte die Sprache der Kinder aufzeichnen und diese dann wiedergeben. Abgesehen vom geringen pädagogischen Nutzen dieses Spielzeugs halte ich es für unnötig, dass Eltern solche als  „Abhörgeräte“ verwendbaren Objekte im Kinderzimmer zulassen.  Aus Sicherheitsgründen ist das absolut bedenklich.

Bundesnatzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren

Mitte November 2017 hat die Bundesnetzagentur Hersteller von Kinderuhren mit „Abhörfunktion“ aufgefordert, diese Produkte aus dem Verkauf zu nehmen. Die Uhren sind zum Teil mit einer SIM-Karte ausgestattet, die den Zugriff via Internet auf das Gerät ermöglicht. Zusätzlich  können Eltern die Uhr über eine APP ansteuern.

Es besteht also real die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche laufend „überwacht“ werden können. Ihre Gespräche  sind abhörbar – auch aus der Ferne, ähnlich wie bei einem Babyfon. Die Bundesnetzagentur empfiehlt Bürger*innen dringend, diese Uhren zu vernichten. Besonders Lehrer*innen sind aufgefordert, Kinder und Jugendliche für dieses Problem zu sensibilisieren. Abhören ohne das Wissen derjenigen, die belauscht werden, ist in Deutschland gesetzlich verboten.

Link zur Bundesnetzagentur Pressemeldung

 

Christine Deger, Expertin für Cybersecurity

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