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Biologisch abbaubar, kompostierbar … Was heißt das?

Was die verschiedenen Begriffe bedeuten und wie man entsprechendes Material entsorgt, haben wir uns vom Umweltbundesamt erklären lassen.
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von Florian Roithmeier

Beim Einkaufen tauchen auf Verpackungen immer wieder die Begriffe „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“, „biobasiert“ oder „recycelbar“ auf. Sie geben das Gefühl, damit etwas für die Umwelt und Müllvermeidung zu tun. Ist das so? good news for you hat sich vom Umweltbundesamt, der zentralen deutschen Umweltbehörde, die Unterschiede erklären lassen.

 

Biologisch abbaubar

Biologisch abbaubar sind Kunststoffe, die sich durch Bakterien – man nennt das „mikrobiologisch“ – zersetzen. Beim Abbau bleibt nichts als CO2 und Wasser übrig.

Dieser Prozess kann jedoch lange dauern. Es kann also sein, dass zum Beispiel biologisch abbaubares Plastik Jahre in der Natur ist, bis es zersetzt ist. Deshalb sollte es wie andere Plastikverpackungen im Gelben Sack oder der Gelben Tonne entsorgt werden.

„Wenn eine Verpackung als biologisch abbaubar gekennzeichnet ist, klingt das besser, als es ist. Im Vergleich zu normalen Kunststoffverpackungen haben biologisch abbaubare keine Vorteile“, erklärt Dr. Petra Weißhaupt vom Umweltbundesamt. „Teilweise sind biologisch abbaubare Verpackungen auch anfällig gegenüber Wasser. Das heißt, dass zum Beispiel eine vermeintlich gute, biologisch abbaubare Folie um Äpfel diese bei Kontakt mit Wasser nicht mehr so gut schützen kann.“

Anders ist der Begriff zum Beispiel bei Spül- oder Waschmitteln zu bewerten: Hier geht es darum, ob Inhaltsstoffe in der Kläranlage zersetzt werden können. Heißt es hier, dass das Mittel biologisch abbaubar ist, sei das grundsätzlich gut.

Kompostierbar

Der Begriff „kompostierbar“ unterstellt, dass etwas auf den privaten Kompost oder in eine Kompostieranlage kommt und sich dort zersetzt. Taucht der Begriff auf Verpackungen auf, darf diese trotzdem nicht auf dem Kompost entsorgt werden. „Verpackungen müssen immer in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack“, so Dr. Weißhaupt.

Bei Müllbeuteln, in denen man seinen Biomüll entsorgt, gilt etwas anderes. Die Beutel kann man in die Biotonne (aber nicht in den Kompost!) geben, wenn sie nach EN 14995 oder EN 13432 zertifiziert sind und die Kommune deren Benutzung erlaubt.

Biobasiert

Biobasiert heißt, dass Kunststoffe teilweise aus Biomasse hergestellt sind, zum Beispiel aus Mais oder Zuckerrohr. Es bedeutet aber nicht, dass sie rundum natürlich sind und daher auf dem Kompost entsorgt werden dürfen. Auch sie muss man – wie andere Kunststoffe – in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack entsorgen, wo sie dann recycelt werden.

Recycelbar

Ein Stoff ist recycelbar, wenn er „ein weiteres Leben“ erhalten können soll, also generell wiederverwertet werden kann. Das wiedergewonnene Material muss dabei erneut für eine Verpackung nutzbar sein. Außerdem muss das Recycling die Ziele des sogenannten Verpackungsgesetzes erfüllen.

Fazit: Verpackungen gehören …

… grundsätzlich immer in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne, egal, ob sie biologisch abbaubar, kompostierbar oder biobasiert sind.

„Wir vom Umweltbundesamt befürworten grundsätzlich das Recycling, also wenn Material verwendet wird, das eine hohe Recyclingfähigkeit hat“, erklärt Dr. Weißhaupt. Allerdings gebe es dafür keine verpflichtende Kennzeichnung. „Ein guter Indikator kann das Symbol der drei Pfeile im Kreis sein, wenn darunter „REC“ und eine Zahl steht: Das zeigt an, zu welchem Anteil der Kunststofff aus recyceltem Material besteht.“

 

Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Begriffen gibt es auf der Homepage des Umweltbundesamts.

 

Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt.

 

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