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„Rettet die Bienen“ mit einem Volksbegehren in Bayern

In Bayern können Bürger*innen jetzt über ein Volksbegehren ein besseres Naturschutzgesetz zum Erhalt der Artenvielfalt auf den Weg zu bringen
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„Rettet die Bienen!“, lautet das Motto des aktuellen Volksbegehrens Artenvielfalt in Bayern. Von 515 bayerischen Wildbienenarten sind über die Hälfte bedroht oder bereits ausgestorben. Die Bienen stehen nur beispielhaft für den dramatischen Artenschwund. Nicht nur die Bestäuber der menschlichen Nahrungspflanzen, viele andere Tiere sind ebenfalls betroffen. Dies gefährdet auch das Überleben der Menschen. Bürger*innen in Bayern haben vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 die Chance, per Volksbegehren ein besseres Naturschutzgesetz durchzusetzen, um diese Entwicklung einzudämmen.

 

75 Prozent aller Fluginsekten verschwunden

Bayern ist das artenreichste Bundesland Deutschlands. Etwa 35.000 verschiedene Tierarten leben hier. Manche Arten wie den Steinadler gibt es deutschlandweit sogar nur in Bayern. Die Vielfalt des Lebens und der Arten nimmt jedoch dramatisch ab. Laut der Roten Liste des Bayerischen Umweltministeriums gilt rund ein Viertel aller Tiere in Bayern als verschollen, ausgestorben oder bedroht. So leben im Freistaat nur noch halb so viele Feldvögel wie vor 30 Jahren. Selbst bei Arten, die einmal weit verbreitet waren wie Kiebitz, Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe sind laut Umweltministerium bedenkliche Rückgänge zu verzeichnen. Dramatische Verluste beobachtet man bei der artenreichsten Tiergruppe – den Insekten. Rund 75 Prozent aller Fluginsekten sind verschwunden.

 

Der Mensch verdrängt die Tiere aus ihren Lebensräumen

Der Prozess beschleunigt sich dramatisch, wie wissenschaftliche Daten belegen. „Von 1971 bis 2001 sind mehr Arten verloren gegangen als in den 200 Jahren zuvor“, erläutert Dr. Andreas Segerer von der Zoologischen Staatssammlung in München. Der Wissenschaftler reist gerade auf Vortragstour für das Volksbegehren durch Bayern. Eine Studie des Schmetterlingsforschers in einem Gebiet bei Regensburg zeigt die Dynamik noch deutlicher: Seit Anfang des 19. Jahrhunderts sind dort 39 Prozent der Tagfalter verschwunden, rund die Hälfte davon im aktuellen Jahrzehnt.
Die entscheidenden Ursachen des Massenaussterbens sind laut Segerer lange bekannt: Der Mensch verdrängt die Tiere aus ihren Lebensräumen. Er nutzt diesen Raum selbst für intensive Landwirtschaft und erzeugt darauf Nahrungsmittel und Futtermittel für Nutztiere. Er betoniert intakte Landschaft zu und baut darauf Wohnhäuser, Gewerbegebiete oder Ski-Arenen. Die restlichen kleinen Flächen, auf denen sich Tiere noch halten können, sind zu weit voneinander entfernt, um bei der Suche nach Partnern von A nach B zu kommen. Das führt zu Inzucht und schließlich zum Absterben der Population.

 

„Die folgenschwerste Ursache des Insektensterbens sind Ackergifte.“

Ein weiterer Grund für den rasanten Rückgang vieler Arten ist die flächendeckende Überdüngung durch intensive Landwirtschaft. Auch Emissionen aus Industrie und Verkehr spielen eine Rolle. Viele Pflanzen sind nicht an nährstoffreiche Standorte angepasst und verschwinden – mit ihnen Bienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen und Käfer, die von diesen Pflanzen leben. Die folgenschwerste Ursache des Insektensterbens sind schließlich Ackergifte. Sie werden in der konventionellen Landwirtschaft gezielt gegen Insekten eingesetzt, die man als Schädlinge einstuft. „Pestizide töten Insekten und ihre Futterpflanzen“, fasst Segerer zusammen. Das sei sehr einfach zu verstehen.

 

Menschen hängen mehr von den Insekten ab als ihnen bewusst ist.

„Die Folgen des Insektenschwunds für die Menschen sind fatal“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. Denn Insekten übernehmen, vom Menschen oft unbemerkt, vielfältige Aufgaben an der Basis unserer Ökosysteme: Sie bestäuben Obst- und Gemüsepflanzen, helfen, Pflanzensamen zu verbreiten, erhalten die Fruchtbarkeit des Bodens und entsorgen Aas und Exkremente. Schäffer fürchtet die Folgen: „Wenn wir unser Fundament verlieren, bricht die ganze Konstruktion darüber auch zusammen. Der Mensch hängt hier mit seinem ganzen Schicksal voll mit drin.“

 

Ein neues Naturschutzgesetz soll das Artensterben in Bayern stoppen

Die Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt setzen bei den Ursachen des Artenschwunds an. Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern, erklärt: „Das Ziel ist ein neues Naturschutzgesetz, das mit effektiven Regelungen das Artensterben in Bayern sofort stoppen soll. Zum Beispiel durch die bayernweite Vernetzung verbliebener Lebensräume, das Schaffen von Blühwiesen und die Verbannung von Pestiziden.“

 

Ein breites Bündnis unterstützt das Volksbegehren

Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern, ergänzt: „Wir haben nicht mehr viel Zeit. Neben dem Klimawandel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt und ihrer Ökosystemleistungen die größte Herausforderung für die menschliche Existenz. Wir bitten deshalb die Bevölkerung um Unterstützung des Volksbegehrens.“

Das Volksbegehren Artenvielfalt ist ein breites Bündnis von engagierten Menschen, Organisationen und Unternehmen. Mehr als 170 Bündnispartner unterstützen das Volksbegehren Artenvielfalt. Getragen wird „Rettet die Bienen!“ von der ÖDP, der Initiatorin, dem Landesbund für Vogelschutz und den Grünen in Bayern. Wichtige Mitunterstützer sind ABL Bayern, Bund Naturschutz Bayern, Landesverband Bayerischer Imker, LVÖ, Omnibus für direkte Demokratie, Protect the Planet und die Umweltstiftung.

Auf der Website https://volksbegehren-artenvielfalt.de/buendnis-partner/ finden sich weitere Infos sowie ein „Rathausfinder“, der einem aufzeigt, wo man sich in seiner Stadt oder Gemeinde zu welchen Zeiten eintragen kann (Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um sich ausweisen zu können). Seine Stimme online abgeben ist nicht möglich.

1 Million Wahlberechtigte müssen in der Zeit vom 31. Januar bis 13. Februar ihre Stimme abgeben, damit das Volksbegehren erfolgreich ist.

 

Nur für Bayern gut?

Nein, die Signalwirkung, so die Initiatoren, gehe über den Freistaat hinaus. Denn die bayrischen Parlamentarier*innen müssen sich bei deutschen und europäischen Gesetzesvorhaben an die Landesregelung halten und entsprechend abstimmen.

 

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