von Florian Roithmeier
Nach Angaben der Vereinten Nationen geht jede*r vierte Grundschüler*in in Deutschland ohne Frühstück zur Schule. Die Folge: Die Kinder haben Hunger und können sich nicht konzentrieren. Schauspielerin Uschi Glas wollte dagegen etwas tun und hat vor gut zehn Jahren gemeinsam mit anderen brotZeit e. V. gegründet. Das Konzept: Über 1.200 Senior*innen aus ganz Deutschland bereiten Frühstücke vor, die dann an über 10.000 Kinder an über 220 Grund- und Förderschulen ausgegeben werden. Das Modell ist ein Erfolg: Waren es im Jahr 2009 noch etwa 28.000 ausgegebene Frühstücke, so waren es 2018 schon über 1,5 Millionen.
Prominente engagieren sich für Kinder
Ende 2008 sprachen Schauspielerin Uschi Glas, ihr Ehemann und der Münchner Rechtsanwalt Dr. Harald Mosler erstmals darüber, wie sie Kindern helfen könnten, die ohne Frühstück und Pausenbrot in die Schule kommen. Ihnen war klar: Chancengerechtigkeit setzt voraus, dass sich jedes Kind gleichermaßen auf den Unterricht konzentrieren kann. Sie wollten diesen Kindern das geben, was ihnen fehlt: Brot und Zeit, in der Menschen sich um sie kümmern.
Seit der offiziellen Gründung bilden Glas, Hermann und Mosler den Vorstand; seit 2016 sind die Unternehmerin Judith Dommermuth und der frühere brotZeit-Geschäftsführer Peter Struzyna Mitglieder des erweiterten Vorstands, ebenso wie der ehemalige Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder. Über dessen gleichnamige Stiftung erhält brotZeit e. V. Zuschüsse, um die Verwaltungskosten zu decken.
Mit den Jahren ist brotZeit stark gewachsen, sodass sich mittlerweile ein Team um Geschäftsführer Hans-Jürgen Engler um die Belange des Vereins kümmert. Die genauen Strukturen des Vereins kann man hier nachlesen.
Brot und Zeit schenken
Engagierte Senior*innen und Senioren bereiten in den Schulen vor Ort das Frühstück für die Kinder vor. 30 Minuten, bevor die Schule beginnt, dürfen dann alle Schüler*innen der geförderten Schule am gemeinsamen Frühstück teilnehmen: Es gibt Milch, Müsli, Obst, Brot, Wurst, Käse, Marmelade und vieles mehr. Sowohl für die Kinder, als auch für die Senior*innen ist brotZeit ein Gewinn. Die Kinder gehen mit Energie in den Schultag und die Senior*innen haben Freude daran, Gutes für die Kinder zu tun. Dabei sind die Senior*innen nicht nur Zubereiter*innen, sondern auch Gesprächspartner*innen und „Ersatz-Oma bzw. -Opa“ für die Kinder.
„Wir stellen fest, dass, wenn Kinder ein Frühstück bekommen, sich ihr soziales Verhalten wesentlich zum Positiven verändert. Mein Wunsch wäre, dass es kein Kind gibt, dass wegen Hunger unkonzentriert ist“, sagt Uschi Glas.
Interessierte Schulen können sich bewerben
Grundschulen und Lernförderzentren, die Interesse haben, an der brotZeit-Förderung teilzunehmen, können sich online bewerben. Voraussetzung ist, dass mindestens 35 Schüler*innen regelmäßig beteiligt sind. brotZeit fungiert im Falle einer Zusammenarbeit als organisatorische Plattform. Die pädagogische und fachliche Verantwortung verbleibt bei der Schulleitung. Für die Schulen entstehen keine Kosten.
Ein Qualitätspate kontrolliert zweimal im Schuljahr die von brotZeit vorgegebenen Qualitätsstandards. Die Schulen achten darauf, dass bei allen Helfer*innen die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise vorliegen und jährlich eine Belehrung zur Lebensmittelhygiene stattfindet.
So kann man brotZeit e. V. unterstützen
brotZeit sucht regelmäßig engagierte Seniorinnen und Senioren, die helfen, die Frühstücke für die Kinder zuzubereiten. Wie viel Zeit man dafür aufwenden möchte, kann jede*r selbst bestimmen. Interessierte können sich über die Homepage von brotZeit melden.
Seit einigen Jahren unterstützt – neben der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Freistaat Sachsen – auch der Freistaat Bayern das Engagement von brotZeit, aktuell mit 500.000 Euro pro Jahr. Dennoch ist der Verein auf Spenden angewiesen, um die Kosten zu decken. Die zugehörigen Informationen gibt es hier.
Weitere Informationen gibt es auf www.brotzeitfuerkinder.com und auf Facebook.
Die Satzung von brotZeit e. V. ist abrufbar unter: https://www.brotzeitfuerkinder.com/wp-content/uploads/2016/10/16-03-17_Satzung_Stand_2015.pdf
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